Planauskunft

Bei allen Bauarbeiten auf öffentlichen und privaten Grundstücken ist mit dem Vorhandensein von im Erdreich verlegten Ver- und Entsorgungsleitungen zu rechnen (Stromkabel, Gasleitungen, Wasserleitungen, Abwasserleitungen / -kanäle, Telekommunikations- bzw. Fernmeldekabel u. a.).

Bauunternehmer bzw. die für die Grabarbeiten Verantwortlichen (auch Privatpersonen) müssen daher rechtzeitig vor Beginn der Erdarbeiten eine Planauskunft bei den zuständigen Netzbetreibern (Versorgungsunternehmen) einholen und sich über den Verlauf vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen ein detailliertes Bild verschaffen. Hierbei muss sichergestellt werden, dass durch die Baumaßnahme bzw. die durchzuführenden Grabarbeiten eine Beschädigung der Ver- und Entsorgungsleitungen ausgeschlossen wird und die in den technischen Regelwerken vorgeschriebenen Schutzabstände eingehalten werden (siehe u. a. DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“, DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“, DVGW-Arbeitsblatt GW 315, DIN 18300).

Versäumt ein Bauunternehmer bzw. der für die Grabarbeiten Verantwortliche diese Verpflichtung, so verletzt er schuldhaft die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht.

Für die Erkundigungspflicht (Planauskunft) und die Bauarbeiten ist die Schutzanweisung der Gemeindewerke Oberaudorf zu beachten und einzuhalten (siehe Dokumente unten).

Planauskunft der Gemeindewerke

Für die Versorgungsgebiete Strom und Wasser sowie das Abwasser-Kanalsystem der Gemeindewerken Oberaudorf erhalten Sie die notwendige Planauskunft bei den Gemeindewerken:

Gemeindewerke Oberaudorf
Kranzhornstraße 2
83080 Oberaudorf

Tel.: 08033 3056 0
Fax: 08033 3056 27
Mail: info@gemeindewerke-oberaudorf.de

Bitte beachten Sie auch die Verpflichtung zur Einholung der Planauskunft für die anderen, in der Gemeinde Oberaudorf verlegten Sparten, wie z. B. die Stromleitungen der Bayernwerk Netz GmbH, die Gasleitungen der INNergie GmbH und der bayernets GmbH, die Rohöl-Pipeline der Deutschen Transalpine Oelleitung GmbH sowie der Telekommunikations- und Fernmeldekabel der entsprechenden Netzbetreiber (siehe auch Links bei den weiterführenden Informationen unten).

Für die Planauskunft des Gasversorgungsnetzes der INNergie GmbH in Oberaudorf wenden Sie sich bitte an die INNergie GmbH, Bayerstraße 5, 83022 Rosenheim. Kontakt siehe Erdgas in Oberaudorf – INNergie

Für eine Planauskunft benötigen wir von Ihnen die folgenden Angaben zur geplanten Baumaßnahme:

  • Ort, Straße und Flurstücknummer
  • Voraussichtlicher Beginn der Maßnahme
  • Art der Baumaßnahme (z. B. grabenlose Bauverfahren)
  • Verwendungszweck (z. B. Planung, Bauausführung etc.)

Bei Fragen können Sie sich auch an unsere Ansprechpartner wenden.

Für eine einfache Planauskunft erheben die Gemeindewerke eine Aufwandspauschale von 20,00 Euro (zzgl. MWSt). Besonders umfangreiche Auskünfte erlauben wir uns nach Aufwand zu berechnen.

Bitte beachten Sie zu den übergebenen Bestandsplänen:

  • Die Planauskunft hat eine Gültigkeit von sechs Wochen ab Auskunftserteilung.
  • Die angeforderten Planunterlagen sind dahingehend zu überprüfen, ob sie mit den örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Diese Prüfung ist vom Bauunternehmer bzw. dem für die Grabarbeiten Verantwortlichen durchzuführen.
  • Sind Fremdleitungen im Planwerk aufgeführt, so stellen diese nur einen unverbindlichen Hinweis dar. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese vollständig sind. Ebenso besteht die Gefahr, dass Fremdleitungen nicht lagerichtig dargestellt sind. Beachten Sie hier die Verpflichtung zur rechtzeitigen Einholung einer Planauskunft bei den anderen Spartenunternehmen.

Maßnahmen vor Beginn und während der Bauarbeiten

Der für die Baumaßnahme Verantwortliche hat dafür Sorge zu tragen, dass zu Beginn der jeweiligen Bauarbeiten aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. Hierbei ist der Gültigkeitszeitraum der jeweiligen Planauskunft von sechs Wochen zu beachten. Ggf. ist erneut eine Planauskunft einzuholen.

Bei Arbeiten, von denen ein gefährdender Einfluss auf in der Nähe befindliche Ver- und Entsorgungsleitungen ausgehen kann (z. B. durch Aufgrabung, Pressung, Rammen, Bohrung etc.), ist rechtzeitig vor Aufnahme der Bauarbeiten mit den zuständigen Netzbetreibern Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche Schutzmaßnahmen abzustimmen. Hierbei ist den zuständigen Mitarbeitern oder Beauftragten des Netzbetreibers grundsätzlich ein Bauplan vorzulegen, aus welchem die geplanten Maßnahmen ersichtlich sind. Im Einzelfall erfolgt durch einen Beauftragten des Netzbetreibers eine Einweisung vor Ort.

Die Anwesenheit eines Beauftragten des Netzbetreibers auf einer Baustelle entbindet den Bauunternehmer / Bauherrn oder seinen Beauftragten nicht von der Verantwortung und Haftung für entstandene Schäden.

Im Bereich von Versorgungsanlagen ist so zu arbeiten, dass eine Gefährdung von Personen und Sachen ausgeschlossen wird sowie der Bestand und die Betriebssicherheit der Ver- und Entsorgungsleitungen bei und nach Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind.

Die Rohrleitungen und Kabel der Netzbetreiber sind ohne Abdeckung im Erdreich verlegt und haben grundsätzlich gegen mechanische Beschädigung keinen zusätzlichen Schutz.

Maßangaben in den Bestandsplänen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Verlegung. Diese Werte stellen lediglich einen Anhaltspunkt dar, wobei mit Abweichungen gerechnet werden muss. Deshalb hat das Bauunternehmen die Pflicht, sich über die tatsächliche Lage und/oder Tiefe der angegebenen Versorgungsleitungen durch fachgerechte Erkundungsmaßnahmen (z. B. Ortung, Querschläge, Suchschlitze o. Ä.) selbst Gewissheit zu verschaffen. Stillgelegte Versorgungsleitungen sind in den Plänen nicht enthalten.

Versorgungsleitungen dürfen nur durch Handschachtungen freigelegt werden. Freigelegte Leitungen sind vor jeglicher Beschädigung (auch Einfrieren) zu schützen und gegen Lageveränderungen fachgerecht zu sichern. Das Hintergraben oder Freilegen von Widerlagern ist prinzipiell untersagt. Bei grabenlosen Bauverfahren sind kreuzende Leitungen / Kabel vorab freizulegen.

Des Weiteren sind die in der „Schutzanweisung für erdverlegte Versorgungsleitungen“ aufgeführten Vorkehrungen zu beachten (siehe Dokumente unten).

Dokumente:

Schutzanweisung für erdverlegte Versorgungsleitungen

Weiterführende Informationen:

Planauskunft INNergie GmbH
Planauskunft Bayernwerk Netz GmbH
Planauskunft bayernets GmbH
Planauskunft Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH
Planauskunft Telekom Deutschland GmbH
Planauskunft Vodafone GmbH