Fett- / Ölabscheider

Die Reinigung der Abwässer bedeutet für Klärwerke einen hohen Aufwand an Reinigungstechnik. Deshalb ist es unzulässig, schädliche Stoffe in den Abwasserkanal einzuleiten, die diese Reinigung zusätzlich erschweren würden. Schädliche Stoffe, wie z. B. Fette, Mineralöle und Benzin müssen überall dort, wo sie mit dem Abwasser in Verbindung kommen können, in zugelassenen Abscheidern (z. B. Ölabscheider, Fettabscheider) aufgefangen und fachgerecht entsorgt werden. So benötigen z. B. Kfz-Werkstätten und Tankstellen geeignete Ölabscheider und Gaststätten Fettabscheider.

Falls in Ihren bestehenden oder neu geplanten Anlagen entsprechende gefährliche Stoffe zum Einsatz kommen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass zugelassene Abscheidesysteme vor der Einleitung der Wässer in unser Kanalsystem zum Einsatz kommen. Hierzu benötigen Sie die Unterstützung von Fachplanern, wie z. B. Ingenieurbüros für Haustechnik.

Die in der Gemeinde Oberaudorf zu beachtenden Vorschriften für die Einleitung in das Kanalsystem finden Sie in der Entwässerungssatzung (EWS).

Dokumente:

Entwässerungssatzung (EWS)