Netzanschluss

Sie benötigen einen Neuanschluss an unserem Stromversorgungsnetz oder möchten den vorhandenen Anschluss verändern?

Die wichtigsten Informationen zum Netzanschluss und das Anmeldeformular finden Sie auf der Seite Hausanschluss.

Die Gemeindewerke Oberaudorf sind als Betreiber eines Stromversorgungsnetzes nach den §§ 17 und 18 EnWG verpflichtet, Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Stromversorgungsnetze, Ladepunkte für Elektromobile, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen an ihr Netz anzuschließen.

Der  Netzanschluss erfolgt nach den Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Ein Netzanschluss kann verweigert werden, wenn er für den Betreiber des Energieversorgungsnetzes aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Weiterführende Informationen:

Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)