Kleinkläranlagen

Für den Betrieb von Kleinkläranlagen gelten umfangreiche Vorschriften. Für Fragen wenden Sie sich bitte an einen „Privaten Sachverständigen Wasserwirtschaft“ (PSW). Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hält hierzu Informationen für Sie bereit, auch eine Liste der PSW für das Tätigkeitsgebiet „Kleinkläranlagen“ (siehe unten angefügte Links).

Die rechtliche Zuständigkeit für Kleinkläranlagen liegt beim Landratsamt Rosenheim, die fachliche Zuständigkeit beim Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.

Für die Entsorgung der anfallenden Restmengen aus Kleinkläranlagen (insbesondere Klärschlamm) stehen mehrere zertifizierte private Dienstleister zur Verfügung, welche Sie unter dem Suchbegriff „Entsorgungsfachbetrieb“ finden, wie z. B. die Firmen

Hans Hirzinger GmbH
Scheuchenstulstraße 21
83024 Rosenheim

Tel.: 08031 86138
Mail: info@hirzinger-gmbh.de
Web: www.hirzinger-gmbh.de

Georg Mayer GmbH
Hochriesweg 11
83131 Nußdorf am Inn

Tel.: 08034  4531
Mail: info@kanalmayer.de
Web: www.kanalmayer.de

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Ansprechpartner wenden.

Weiterführende Informationen:

Bayerisches Landesamt für Umwelt – Dezentrale Abwasserentsorgung
Landratsamt Rosenheim (Informationen zu Kleinkläranlagen: Landratsamt → Umwelt, Natur, Land- und Abfallwirtschaft → Wasser und Abwasser → Abwasser  → Kleinkläranlagen)
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim – Abwasser