Wasser – Anschluss an unser Versorgungsnetz

Sie benötigen einen Neuanschluss an unserem Wasserversorgungsnetz oder möchten den vorhandenen Anschluss verändern?

Damit wir Ihren Netzanschluss planen und die Kosten kalkulieren können, bitten wir Sie vorab das Formular „Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung“ (siehe Dokumente unten) auszufüllen. Ihr Wasserinstallateur wird Sie hierbei gerne unterstützen. Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen beauftragte Installationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgers in Deutschland eingetragen sein muss. Durch die Eintragung wird die fachliche Qualifikation des Unternehmens bescheinigt.

Nachdem Sie den Vordruck ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben haben, senden Sie ihn bitte mit den erforderlichen Dokumenten (Lageplan etc.) an die Gemeindewerke Oberaudorf.

Bitte beachten Sie: Die Übergabestelle befindet sich am Ausgang der ersten Absperreinrichtung hinter dem Wasserzähler im Grundstück / Gebäude und ist hierbei auch das Ende des Grundstücksanschlusses (= Hausanschluss). Die Übergabestelle ist in der Wasserabgabesatzung (WAS) definiert und beschreibt den Verantwortungsübergang zwischen der öffentlichen Wasserversorgung (Gemeinde) und der Anlage des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten.

Gemäß § 9 der WAS wird der Grundstücksanschluss grundsätzlich von der Gemeinde hergestellt, angeschafft, verbessert, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Er muss zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein.

Für den Anschluss an das gemeindliche Wasserversorgungnetz ist ein Beitrag zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung zu entrichten. Weiterhin ist den Gemeindewerken der Aufwand für die Herstellung des nicht im öffentlichen Straßengrund liegenden Teils des Grundstücksanschlusses (Hausanschluss) in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten. Bitte beachten Sie hierzu die detaillierten Regelungen in der Wasserabgabesatzung (WAS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Oberaudorf, welche Sie auf der Seite Satzungen aufrufen können.

Nach der Fertigstellung der Installationen im Gebäude wird die Inbetriebsetzung der Anlage über das Installationsunternehmen bei den Gemeindewerken beantragt. Hierzu dient der Vordruck „Fertigmeldung / Antrag auf Einbau des Wasserzählers“ (siehe Dokumente unten). Der Anschluss der Anlage an das Verteilungsnetz mit Einbau des Wasserzählers und die Inbetriebsetzung erfolgen durch die Gemeindewerke.

Der von den Gemeindewerken eingebaute Wasserzähler unterliegt dem Eichrecht und muss gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) alle 6 Jahre getauscht bzw. überprüft werden.

Bei Fragen rufen Sie uns einfach an – unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.

Bitte beachten Sie: Um einen Wasseranschluss für Sie termingerecht herstellen zu können, sollten Sie den Anschluss Ihres Bauvorhabens oder die geplante Veränderung am Wasseranschluss rechtzeitig bei uns anmelden.

Dokumente:

Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (Nr. 3)
Fertigmeldung / Antrag auf Wasserzählereinbau (Nr. 4)

Weiterführende Informationen:

Satzungen für die Wasserversorgung
Bauherrnmappe
Schau auf die Rohre – Eine Informationsinitiative der bayerischen Wasserwirtschaft mit interessantem Kurzvideo (04:11 min)
Unsere Rohre – unsere Verantwortung; Privatpersonen in der Pflicht Der Erhalt der Leitungsnetze ist eine gemeinsame Verantwortung. Sowohl für den Wasserversorger als auf für die Bürgerinnen und Bürger.