Löschwasser

LöschwasseranschlußIm Brandfall ist es wichtig, dass ausreichend Wasser zur Verfügung steht.

Nach den für den Brandschutz geltenden Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer ist der Brandschutz eine Aufgabe der Gemeinden. Für den Brandschutz kann eine Gemeinde aufgrund der örtlichen Verhältnisse vor Probleme gestellt sein, die über den Rahmen der allgemeinen Versorgung mit Trinkwasser hinausgehen.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 405, „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Wasserversorgung“ gilt für die Ermittlung des Löschwasserbedarfes und für die Prüfung, in welchem Umfang das Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen werden kann.

Das Arbeitsblatt unterscheidet beim Brandschutz zwischen

  • Grundschutz – Brandschutz für Wohngebäude, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko und
  • Objektschutz – über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz, z. B. für große Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, Objekte mit erhöhtem Personenrisiko oder Einzelobjekte in Außenbereichen.

Löschwassernachweis

Benötigen Sie als Planer eines Objektes den Nachweis einer gesicherten Löschwasserversorgung, so nehmen wir für Sie gerne eine entsprechende Prüfung vor. Bitte stellen Sie hierzu schriftlich oder per E-Mail eine Anfrage mit den folgenden Angaben bzw. Unterlagen:

  • Objektadresse mit Flur-Nr. bzw. Grundstücksbezeichnung
  • Zahl der Vollgeschosse (N)
  • Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Angaben zur Feuerbeständigkeit der Umfassungen und der Bedachung des Gebäudes
  • benötigter Löschwasserbedarf in m³/h
  • geeigneter Lageplan im Maßstab 1:500

Je nach Umfang der durchzuführenden Prüfungen behalten sich die Gemeindewerke vor, den Aufwand für den Löschwassernachweis dem Antragsteller in Rechnung zu stellen.

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Ansprechpartner wenden.