Kanalanschluss

Die Gemeinde Oberaudorf verfügt über ein fortschrittliches Trennsystem, d. h. Schmutz- und Regenwasser sind getrennt voneinander zu entsorgen. So gelangt das Schmutzwasser aus Gebäuden über das öffentliche Kanalsystem zum Klärwerk. Hingegen darf das Regenwasser nicht in dieses Kanalsystem eingeleitet werden. Bauherren und Hauseigentümer haben dafür so sorgen, dass Regenwasser auf den eigenen Grundstücken versickern kann.

Für jeden Neubau ist die Vorlage eines vollständigen Entwässerungsplanes vorgeschrieben. Mit dem Bau der Entwässerungseinrichtung darf erst nach der Genehmigung durch die Gemeinde begonnen werden. Bitte beachten Sie auch, dass die Errichtung des Entwässerungssystems zum Anschluss der Gebäude an das Kanalsystem (Hausanschluss) nur durch zugelassene qualifizierte Fachfirmen erfolgen darf.

Die in der Gemeinde Oberaudorf zu beachtenden Regelungen für die Ableitung von Schmutzwasser aus Gebäuden in das öffentliche Kanalsystem bzw. die Entwässerung finden Sie in der Entwässerungssatzung (EWS). Für Bauherren sind wichtige Informationen und Vordrucke in unserer Bauherrnmappe bereitgestellt.

Die Gemeinde ist für das Hauptkanalsystem zuständig. Für die Entwässerungseinrichtung auf den Grundstücken, d. h. den Anschlussleitungen von den Gebäuden bis zur Grundstücksgrenze, ist der Hauseigentümer verantwortlich.

Das öffentliche Kanalsystem nach den Grundstückgrenzen wird laufend von der Gemeinde überwacht, gereinigt und gewartet und festgestellte Mängel behoben.

Bitte beachten Sie, dass auch die Anschlussleitungen der Gebäude auf den Privatgrundstücken einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, da auch sie mit der Zeit Schäden aufweisen können. Für diese Prüfungen ist der Hauseigentümer verantwortlich. Falls hier Verstopfungen festgestellt werden, sollten Sie sich an qualifizierte Fachfirmen wenden. Sie finden solche unter dem Suchbegriff “Kanalreinigung”, wie z. B. die Firmen

Hans Hirzinger GmbH
Scheuchenstulstraße 21
83024 Rosenheim

Tel.: 08031 86138
Mail: info@hirzinger-gmbh.de
Web: www.hirzinger-gmbh.de


Georg Mayer GmbH
Hochriesweg 11
83131 Nußdorf am Inn

Tel.: 08034  4531
Mail: info@kanalmayer.de
Web: www.kanalmayer.de

Bei Fragen können Sie sich auch gerne an unsere Ansprechpartner wenden.

Dokumente:

Antrag auf Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage (Nr. 5)
Infoblatt Entwässerung (Nr. 5a)
Merkblatt Rückstau (Nr. 5b)

Weiterführende Informationen:

Satzungen für Abwasser
Bauherrnmappe
Schau auf die Rohre – Eine Informationsinitiative der bayerischen Wasserwirtschaft mit interessantem Kurzvideo (04:11 min)
Unsere Rohre – unsere Verantwortung; Privatpersonen in der Pflicht Der Erhalt der Leitungsnetze ist eine gemeinsame Verantwortung. Sowohl für den Betreiber des Kanalsystems als auch für die Bürgerinnen und Bürger.