Lie­fe­ran­ten­rah­men­ver­trag
Netz­nut­zungs­ver­trag

Der Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag (NNV / LRV) regelt die Verpflichtung des Netzbetreibers, dem Netznutzer das Netz diskriminierungsfrei zur Entnahme oder Einspeisung von Elektrizität gegen ein vom Netznutzer zu zahlendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Er regelt somit die Rechtsbeziehungen zwischen einem Netzbetreiber und einem Netznutzer. Der Netznutzer ist dabei üblicherweise ein Lieferant, kann aber auch jeder Letztverbraucher sein (insbesondere große Unternehmen). Haushaltskunden schließen in aller Regel keinen eigenen Netznutzungsvertrag. Sie stehen über den Energieliefervertrag mit ihrem Lieferanten, der die Netznutzung für seine Kunden über den Lieferantenrahmenvertrag mit dem Netzbetreiber abwickelt, in einem sogenannten All-inclusive-Vertragsverhältnis.

Den aktuell gültigen Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag in der Fassung gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-17-168, gültig seit 01.04.2018, mit den zugehörigen Anlagen können Sie hier herunterladen:

Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung / Entsperrung)
Zuordnungsvereinbarung

Preisblatt des Netzbetreibers, siehe Netzentgelte
Kommunikationsdatenblatt Netzbetreiber, siehe Umsetzung GPKE