Hier finden Sie aktuelle Informationen der Gemeindewerke Oberaudorf.

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten für Brennstoffe und aus Sorge vor Versorgungsengpässen überlegen viele Menschen, sich mobile elektrische Heizgeräte anzuschaffen, die an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden.

Aus Sicht der Gemeindewerke Oberaudorf sind mobile elektrische Heizgeräte, wie Konvektoren, Radiatoren, Infrarotheizungen oder Heizlüfter, zum regelmäßigen Heizen ungeeignet. Eine Ausnahme bilden gegebenenfalls Räumlichkeiten, welche nur selten bewohnt sind.

Da nicht bekannt ist, wo und in welchem Ausmaß solche elektrische Heizgeräte eingesetzt werden, besteht bei den Stromversorgungsunternehmen Grund zur Sorge. Die Geräte sind eine potenzielle Gefahr für das Stromnetz. Kommen diese Anlagen in einem Straßenzug gehäuft und zeitgleich zum Einsatz, steigt die Last im Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an. Die Folge kann im schlimmsten Fall eine lokale Überlastung und damit einhergehend eine lokale Versorgungsunterbrechung sein. Bei hoher Gleichzeitigkeit im regionalen und überregionalen Einsatz steigt auch die Gefahr von längeren und großflächigen Stromausfällen.

Abgesehen von den potenziellen Gefahren für das öffentliche Stromnetz können elektrische Heizgeräte mit ihrem Leistungsbereich von etwa 1.000 bis 2.000 Watt bei vermehrtem Einsatz zudem die individuelle elektrische Haus- oder Wohnungsinstallation überlasten. Die benötigten und zulässigen Anschlusswerte der Elektroinstallation sind daher vorher zu prüfen bzw. nachzuweisen (VDE-Regelwerk).

Bei elektrischen Heizgeräten, welche mit hohen Betriebstemperaturen arbeiten, wie z. B. helle Infrarotstrahler, sind auch die Verbrennungsgefahr bei Berührung (z. B. Gefahr für Kleinkinder) und die Brandgefahr zu beachten.

Elektrische Heizgeräte können nach unserer Erfahrung zudem zu deutlich höheren Heizkosten führen und sind deshalb auch unter Berücksichtigung der hohen Preise für Erdgas, Heizöl oder Pellets keine ökonomisch sinnvolle Alternative.

Wird etwa ein Infrarotstrahler mit einer Leistung von 1.200 Watt am Tag zehn Stunden betrieben, entspricht dies einem täglichen Stromverbrauch von bis zu 12 Kilowattstunden (kWh). Da bereits im kommenden Jahr die Strompreise in Deutschland vielfach eine Größenordnung von 50 ct/kWh und mehr erreichen dürften, würde das elektrische Heizgerät Stromkosten von rund 6 Euro pro Tag bzw. 540 Euro in drei Monaten verursachen. In aller Regel würde das zusätzliche elektrische Heizgerät hierbei nur einen Teil der Kosten des bereits installierten Heizungssystems kompensieren können.

Seit 2013 bieten wir unseren Stromkunden die Möglichkeit, bestimmte stromsparende Elektro-Haushaltsgeräte günstiger zu erwerben. Das Angebot eines Energiesparbonus halten wir auch in 2022 aufrecht.

Dies funktioniert so: Die Gemeindewerke Oberaudorf zahlen Ihnen für die Anschaffung eines neuen Kühl- / Gefriergerätes, einer Wasch- / Geschirrspülmaschine oder eines Wäschetrockners einen Bonus von 70,00 Euro. Hierbei sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

  1. Die Geräte sind neu und erfüllen mindestens die Energieeffizienzklasse
    • A++ bei Kühl- / Gefriergeräten, Wäschetrocknern und Geschirrspülmaschinen sowie
    • A+++ bei Waschmaschinen.
  2. Der Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer beträgt mindestens 300 Euro.
  3. Der Kauf muss bei einem der folgenden ortsansässigen Fachbetriebe erfolgen: Radio Anker, Tino Electric, Elektro Stigloher.
  4. Zum Zeitpunkt des Kaufs und der Abrechnung sind Sie Stromkunde der Gemeindewerke.
  5. Sie legen uns den Entsorgungsnachweis für das alte Gerät sowie die Rechnung für das neue Gerät vor.
  6. Der Bonus kann nur für ein Gerät pro Jahr und einmal je Haushalt eingelöst werden.

Ebenso erhalten Sie auf Wunsch eine Beratung zum Stromsparen vor Ort. Unser Mitarbeiter Herr Maier kommt nach vorheriger Vereinbarung zu Ihnen nach Hause und berät Sie hinsichtlich verschiedener Einsparmöglichkeiten. Hierfür erhalten Sie ein kleines Spargeschenk.

Infoblatt der Gemeindewerke Oberaudorf für Ladestationen (Wallboxen)
(Stand 28.10.2021)

    • Bis 12 Kilowatt Systemleistung: Meldepflicht z. B. per Email mit Name, Adresse, einem entsprechendem Datenblatt des Stromverbrauchers (z. B. Ladeeinrichtung), voraussichtlichem Datum der Inbetriebnahme, Kundennummer und evtl. Zählernummer, über den der Stromverbraucher läuft.
    • Über 12 Kilowatt Systemleistung: Diese Stromverbraucher sind beim Netzbetreiber (Gemeindewerke) genehmigungspflichtig. Hierfür ist ein Antrag mit einigen zusätzlichen Datenblättern für einen zusätzlichen Zähler eines Elektroinstallationsunternehmens nötig!
  • Beachte: Durch die Errichtung von Ladeeinrichtungen erhöht sich die vorzuhaltende elektrische Leistung für den Netzanschluss des jeweiligen Gebäudes. Gemäß Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 11 ist bei einer Erhöhung der Anschlussleistung, welche insgesamt zu einer Anschlussleistung über 30 kW führt, ein Baukostenzuschuss zur Mitfinanzierung der Verteileranlagen des Niederspannungsnetzes zu entrichten. Weiterhin ist aufgrund der Erhöhung der elektrischen Leistung zwingend zu prüfen, ob die vorhandene elektrische Anlage hierfür ausgelegt ist. Eine Überlastung muss ausgeschlossen werden (Gefahr für Personen, Brandgefahr).
  • Wenden Sie sich in jedem Fall an einen Elektro-Fachbetrieb, da für eine Ladestation ein gesonderter bzw. spezieller Fehlerstromschutzschalter, genauer RCD-Schutzschalter (früher FI-Schutzschalter), Vorschrift ist! Einige Ladestationen haben einen solchen bereits intern verbaut. Dies sollte aber dennoch vorab von einer Fachkraft überprüft werden.
  • Ebenso kann es sein, dass die Zähleranlage instandgesetzt oder erneuert werden muss, da bei älteren Zähleranlagen (meist über 15 Jahren) nicht immer gewährleistet werden kann, dass so ein zusätzlicher großer Verbraucher mit 11 Kilowatt problemlos betrieben werden kann.
  • Derzeit gibt es keine Förderung für die Errichtung und Installation einer Ladestation für Elektroautos.

Für eine regenerative Stromversorgung bieten wir unseren Stromkunden die Möglichkeit, regionalen und zertifizierten Ökostrom aus dem Innkraftwerk Oberaudorf-Ebbs zu beziehen. Der Aufpreis zu den GEWO-Tarifen beträgt monatlich 2,50 Euro (inkl. USt, Stand 01.01.2024). 1)

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