Hier finden Sie aktuelle Informationen der Gemeindewerke Oberaudorf.

Aufgrund der stark gestiegenen Energiekosten hat der Gesetzgeber entschieden, Gas‐, Strom‐ und Wärmekunden zu entlasten. 2023 werden die Preise für Erdgas, Strom und Wärme für ein Grundkontingent des Verbrauchs gebremst. Geregelt ist dies im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme‐Preisbremsengesetz (EWPBG).

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen, wenn sie unter den Regelungen der Energiepreisbremsen fallen, für die Entlastungen keine Erstattungsanträge an ihre Versorgungsunternehmen stellen.

Weiter Informationen finden Sie im beigefügten Dokument (siehe Link unten).

Strompreisbremse

Aufgrund der stark gestiegenen Kosten für Brennstoffe und aus Sorge vor Versorgungsengpässen überlegen viele Menschen, sich mobile elektrische Heizgeräte anzuschaffen, die an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden.

Aus Sicht der Gemeindewerke Oberaudorf sind mobile elektrische Heizgeräte, wie Konvektoren, Radiatoren, Infrarotheizungen oder Heizlüfter, zum regelmäßigen Heizen ungeeignet. Eine Ausnahme bilden gegebenenfalls Räumlichkeiten, welche nur selten bewohnt sind.

Da nicht bekannt ist, wo und in welchem Ausmaß solche elektrische Heizgeräte eingesetzt werden, besteht bei den Stromversorgungsunternehmen Grund zur Sorge. Die Geräte sind eine potenzielle Gefahr für das Stromnetz. Kommen diese Anlagen in einem Straßenzug gehäuft und zeitgleich zum Einsatz, steigt die Last im Niederspannungsnetz vor Ort sprunghaft an. Die Folge kann im schlimmsten Fall eine lokale Überlastung und damit einhergehend eine lokale Versorgungsunterbrechung sein. Bei hoher Gleichzeitigkeit im regionalen und überregionalen Einsatz steigt auch die Gefahr von längeren und großflächigen Stromausfällen.

Abgesehen von den potenziellen Gefahren für das öffentliche Stromnetz können elektrische Heizgeräte mit ihrem Leistungsbereich von etwa 1.000 bis 2.000 Watt bei vermehrtem Einsatz zudem die individuelle elektrische Haus- oder Wohnungsinstallation überlasten. Die benötigten und zulässigen Anschlusswerte der Elektroinstallation sind daher vorher zu prüfen bzw. nachzuweisen (VDE-Regelwerk).

Bei elektrischen Heizgeräten, welche mit hohen Betriebstemperaturen arbeiten, wie z. B. helle Infrarotstrahler, sind auch die Verbrennungsgefahr bei Berührung (z. B. Gefahr für Kleinkinder) und die Brandgefahr zu beachten.

Elektrische Heizgeräte können nach unserer Erfahrung zudem zu deutlich höheren Heizkosten führen und sind deshalb auch unter Berücksichtigung der hohen Preise für Erdgas, Heizöl oder Pellets keine ökonomisch sinnvolle Alternative.

Wird etwa ein Infrarotstrahler mit einer Leistung von 1.200 Watt am Tag zehn Stunden betrieben, entspricht dies einem täglichen Stromverbrauch von bis zu 12 Kilowattstunden (kWh). Da bereits im kommenden Jahr die Strompreise in Deutschland vielfach eine Größenordnung von 50 ct/kWh und mehr erreichen dürften, würde das elektrische Heizgerät Stromkosten von rund 6 Euro pro Tag bzw. 540 Euro in drei Monaten verursachen. In aller Regel würde das zusätzliche elektrische Heizgerät hierbei nur einen Teil der Kosten des bereits installierten Heizungssystems kompensieren können.

Seit 2013 bieten wir unseren Stromkunden die Möglichkeit, bestimmte stromsparende Elektro-Haushaltsgeräte günstiger zu erwerben. Das Angebot eines Energiesparbonus halten wir auch in 2022 aufrecht.

Dies funktioniert so: Die Gemeindewerke Oberaudorf zahlen Ihnen für die Anschaffung eines neuen Kühl- / Gefriergerätes, einer Wasch- / Geschirrspülmaschine oder eines Wäschetrockners einen Bonus von 70,00 Euro. Hierbei sind die folgenden Voraussetzungen zu beachten:

  1. Die Geräte sind neu und erfüllen mindestens die Energieeffizienzklasse
    • A++ bei Kühl- / Gefriergeräten, Wäschetrocknern und Geschirrspülmaschinen sowie
    • A+++ bei Waschmaschinen.
  2. Der Kaufpreis inkl. Mehrwertsteuer beträgt mindestens 300 Euro.
  3. Der Kauf muss bei einem der folgenden ortsansässigen Fachbetriebe erfolgen: Radio Anker, Tino Electric, Elektro Stigloher.
  4. Zum Zeitpunkt des Kaufs und der Abrechnung sind Sie Stromkunde der Gemeindewerke.
  5. Sie legen uns den Entsorgungsnachweis für das alte Gerät sowie die Rechnung für das neue Gerät vor.
  6. Der Bonus kann nur für ein Gerät pro Jahr und einmal je Haushalt eingelöst werden.

Ebenso erhalten Sie auf Wunsch eine Beratung zum Stromsparen vor Ort. Unser Mitarbeiter Herr Maier kommt nach vorheriger Vereinbarung zu Ihnen nach Hause und berät Sie hinsichtlich verschiedener Einsparmöglichkeiten. Hierfür erhalten Sie ein kleines Spargeschenk.

Für eine regenerative Stromversorgung bieten wir unseren Stromkunden die Möglichkeit, regionalen und zertifizierten Ökostrom aus dem Innkraftwerk Oberaudorf-Ebbs zu beziehen. Der Aufpreis zu den GEWO-Tarifen beträgt monatlich 2,50 Euro (inkl. USt, Stand 01.01.2024). 1)

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