Neue Satzungen für die Wasserversorgung ab 01.01.2020

Für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Oberaudorf wurden die

  • Wasserabgabesatzung (WAS) und die
  • Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

neu erlassen. Die neuen Satzungen gelten ab dem 01.01.2020. In der Beitrags- und Gebührensatzung BGS-WAS wurde die Verbrauchsgebühr ab dem 01.01.2020 auf 1,21 Euro/m³ festgelegt (zzgl. 7 % Mehrwertsteuer).

Die neuen Satzungen sind auf der Seite Wasser – Satzungen abrufbar.