Neue Satzungen für die Wasserversorgung ab 01.01.2020
Für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Oberaudorf wurden die
- Wasserabgabesatzung (WAS) und die
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)
neu erlassen. Die neuen Satzungen gelten ab dem 01.01.2020. In der Beitrags- und Gebührensatzung BGS-WAS wurde die Verbrauchsgebühr ab dem 01.01.2020 auf 1,21 Euro/m³ festgelegt (zzgl. 7 % Mehrwertsteuer).
Die neuen Satzungen sind auf der Seite Wasser – Satzungen abrufbar.