Verbraucher-Beschwerden bei der Versorgung mit Strom

Gemäß § 111 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzesbuchs (Verbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Beanstandungen bzw. Beschwerden richten Sie bitte schriftlich an die
Gemeindewerke Oberaudorf
Kranzhorn Straße 2
83080 Oberaudorf
Tel.: 08033 3056 – 0
Mail: info@gemeindewerke-oberaudorf.de

Falls sich Verbraucher mit ihren Beanstandungen bzw. Beschwerden an unser Unternehmen schriftlich gewandt haben und daraufhin keine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte, können sie ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

Schlichtungsstelle Energie e. V. 
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 / 27 57 240 – 0
Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Web: www.schlichtungsstelle-energie.de